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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Mehr dazu auf den Seiten der KFW.

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

Die KFW hat ihre Förderkriterien für energieeffizientes Bauen veröffentlicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab 0,43 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Details hierzu finden Sie auf den Internetseiten der KFW.